Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wurden mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert.
Für Sie besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Unsere Leistungen sind BAFA förderfähig.
Wer mehr wissen will kann uns gerne kontaktieren.